| Department | Betriebsrat |
| Course | Betriebsratsarbeit im Zoo, Tierpark, Wildpark & Co. - Mitbestimmung bei Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen |
| Category | Bundesweit |
| Period | 02/09/2026 — 02/13/2026 |
| State | scheduled |
| Course type | Branchenseminare |
| Free places | |
| Fee | €2,300.00 |
| Book for myself | Book for group |
Betriebsratsarbeit im Zoo, Tierpark, Wildpark & Co. - Mitbestimmung bei Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen
Die Arbeit in zoologischen Einrichtungen ist alles – nur nicht gewöhnlich. Ob morgendliche Fütterung bei Elefanten, Enrichment im Raubtiergehege oder die Betreuung eines verletzten Tieres in der Nacht: Beschäftigte bewegen sich täglich in Arbeitsbereichen, die weit über „Standard-Arbeitsschutz“ hinausgehen. Hohe körperliche Anforderungen, emotionale Belastungen und der Umgang mit gefährlichen oder sehr gefährlichen Tieren gehören zum Alltag – und genau hier braucht es eine starke Interessenvertretung.
In diesem Seminar erfährst du, wie du als Betriebsrat aktiv Einfluss auf Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gefährdungsbeurteilungen nehmen kannst. Wir schauen uns an, welche Mitbestimmungsrechte du hast, wie du physische und psychische Belastungen frühzeitig erkennst – und welche konkreten Maßnahmen du einfordern kannst, um Kolleginnen und Kollegen wirksam zu schützen.
Das Seminar ist speziell auf die besonderen Arbeitsbedingungen in Zoos, Tierparks, Aquarien und ähnlichen Einrichtungen zugeschnitten. Es eignet sich sowohl für Betriebsräte als auch für Schwerbehindertenvertretungen, die ihre Handlungsmöglichkeiten erweitern wollen.
Inhalte des Seminars:
Seminarkosten: 2.300,00 € inklusive Seminarunterlagen und -durchführung, Übernachtung, Verpflegung mit Vollpension und Tagungsgetränken
Der VLF ist als gemeinnützig anerkannter Bildungsträger umsatzsteuerbefreit und weist daher keine Umsatzsteuer aus.
Referent: Rechtsanwalt Andreas Kilian, Geschäftsführer VLF
Schulungsanspruch: Betriebsrat: § 37 Abs. 6 BetrVG, die Kosten trägt der Arbeitgeber
SBV: § 179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX, die Kosten trägt der Arbeitgeber
Seminarzeiten: Beginn an Tag 1 um 11:00 Uhr / Ende am letzten Tag um 14:00 Uhr
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